Die Wiener Notariatskanzlei nhp notare ist schon länger ein Vorreiter, wenn es um digitale Beurkundungen geht. Dies hat die Kanzlei kürzlich erneut bewiesen und den vielleicht ersten hybriden Notariatsakt Österreichs errichtet.
Eine alltägliche Situation: zwei Parteien wollen einen Kaufvertrag über eine Immobilie abschließen, sie begeben sich also zum nächstgelegenen Notar. Der Notar berät, erstellt den Entwurf des Vertrages und schließlich wird ein Unterzeichnungstermin vereinbart. Kurz vor dem Termin muss der Verkäufer für längere Zeit beruflich verreisen.
Der Notartermin soll trotzdem stattfinden, nur möchte die im Ausland befindliche Partei im Rahmen einer Videokonferenz mittels Handysignatur beglaubigt unterfertigen. Die Käuferseite möchte den Termin physisch vor dem Notar wahrnehmen.
Dieser Mix aus Unterzeichnungsmethoden hätte dem Notar bis vor kurzem Kopfzerbrechen bereitet. Gesetzlich war nämlich entweder vorgesehen, den Kaufvertrag allseitig elektronisch im Rahmen einer Videokonferenz notariell zu unterfertigen oder jede Partei unterzeichnet persönlich vor dem Notar. Die Möglichkeit, sogenannte hybride Urkunden zu produzieren, war der Notariatsordnung fremd.
Dies hat der Gesetzgeber nun mit einer Reform des notariellen Standesrechts saniert
Somit ist nun jede Möglichkeit abgedeckt: Ein Notariatsakt kann nun ebenso hybrid errichtet werden wie die Beglaubigung von Unterschriften auf der selben Urkunde einerseits physisch, anderseits elektronisch vorgenommen werden kann.
Die Wiener Notariatskanzlei nhp notare hat im Bereich des digitalen Beurkundungswesens schon länger eine Vorreiterrolle inne. So begleitete Notar Dr. Philipp Nierlich nicht nur die erste digitale GmbH Gründung, sondern errichtete am 1. Juli 2022 auch den vielleicht ersten hybriden Notariatsakt. Am selben Tag wurde von nhp notare auch eine hybride Beglaubigung durchgeführt: Zuerst unterzeichnete eine Partei elektronisch. Nach Anbringen der digitalen Beurkundungssignatur durch den Notar und Archivierung des Dokuments im Urkundenarchiv wurde die Urkunde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausgedruckt und in weiterer Folge von einer physisch anwesenden Partei unterfertigt.
Nach der Einführung der rein elektronischen Beurkundung bietet die hybride Notariatsurkunde eine weitere Erleichterung für die Parteien und stellt den nächsten Schritt des Notariates in Richtung Digitalisierung dar.
Dieser Beitrag ist im Zuge einer Kooperation mit nhp notare entstanden.
Weiterführende Information finden sie unter https://www.nhp.at/