Verträge digital zu unterschreiben, ist eigentlich ganz einfach und dennoch wird es häufig falsch gemacht. Dass damit erhebliche Risiken eingegangen werden, sollte Grund genug sein, um auf moderne Formen der elektronischen Signatur umzusteigen. Alexander Höller, Rechtsanwalt und Leiter der Abteilung für IT & Digitalisierung bei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte, zeigt, wie einfach der digitale Vertragsabschluss sein kann.
Verträge oder sonstige Dokumente zu unterschreiben, gehört im Geschäftsleben zu den alltäglichen Aufgaben und ist bei weitem nichts Besonderes. Ob mit Kund*innen, Geschäftspartner*innen oder Mitarbeiter*innen – überall werden die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit vertraglich festgehalten; und dies zumeist schriftlich und unterschrieben. Und nicht erst seit den Kontaktbeschränkungen und der reduzierten Mobilität in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ist es üblich, Verträge und sonstige Dokumente „digital“ zu signieren. Aber warum setze ich „digital“ unter Anführungszeichen?

Die Unterschrift im digitalen Zeitalter – Wann kann man auf einen „digitalen“ Vertrag vertrauen?
Die Unterschrift im digitalen Zeitalter – Wann kann man auf einen „digitalen“ Vertrag vertrauen?
