LT Frühstück vom 1.12.2022: Legal Tech – do it yourself?

Lesezeit: 2 Minuten



In diesem Frühstück „Legal Tech – do it yourself?”
sahen wir uns vor dem Hintergrund Legal Tech – do it yourself? eine No Code- Lösung an, die in der Rechtsabteilung der OMV zur Corporate Governance verwendet wird und diskutierten darüber.

Erster Anstoß zur Entwicklung dieser Software war die Unzufriedenheit mit der bestehenden Lösung. Mit Tech-Interesse und IT-Wissen entwickelte ein Mitarbeiter eine auf Microsoft Power Apps-basierende Lösung, die nun sowohl die spezifischen Bedürfnisse genau(er) trifft und benutzerfreundlich(er) ist.

Bei sowohl einer do it yourself–Lösung gilt so wie auch bei einem Softwarekauf, dass eine Analysephase der Entscheidung vorausgehen sollte, um die Problemfelder genau zu kennen. Auch um herauszufinden, ob Technik dafür überhaupt eine Lösung bietet oder das Problemfeld möglicherweise durch veränderte Prozesse (besser) gelöst werden könnte.

Vorteil einer selbst entwickelten Lösung ist das interne Wissen und auch die spätere Möglichkeit, Änderungswünsche direkt anpassen zu können. Selbst bei externer Unterstützung kann man sich bei einer No Code-Lösung die ProgrammiererInnen am Markt auswählen und ist nicht abhängig von einem Anbieter (wie bei einer Closed Source-Lösung). Ein weiterer Input war hier, dass der Anbieter einer Software Anpassungswünsche erst auf Wunsch vieler Kunden umsetzt oder eine bereits gefüllte Roadmap hat, d.h. bis zur Verfügbarkeit viel Zeit vergehen kann.

Geht es um umfangreiche Usecases ist jedoch vermutlich ein Softwarekauf eine bessere Lösung, da doch der Ressourcenaufwand (auch für die Denkarbeit) bei Eigenentwicklung immer hoch ist.  Das Frühstück für Rechtsabteilungen ist eine Kooperationsveranstaltung von Future-Law und der Vereinigung Österreichischer Unternehmensjuristen (VUJ) zum Zweck des Best Practice-Austauschs und der Vernetzung.

Wir freuen uns über ein weiteres gelungenes Event und danken allen TeilnehmerInnen herzlichst!

Mehr unter: Legal Tech Frühstück für Rechtsabteilungen – Future-Law

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