Legal Tech Frühstück für Rechtsabteilungen – Nachbericht 20.02.2026
24. Februar 2026
Im Rahmen unseres Frühstücks für Rechtsabteilungen am 20. Februar 2026 diskutierten wir die Frage „Standardisierung vs. juristische Individualität – wo ist die Grenze?“ und damit ein Thema, das alle Rechtsabteilungen betrifft, die sich mit Standardisierung und Digitalisierung befassen. Ausgangspunkt war die Überlegung, dass Inhouse-Abteilungen ihre Vertragsstandards selbst entwickeln und pflegen sollten, um Know-how im Unternehmen zu halten und langfristig Wartungsaufwand zu reduzieren. Je individueller ein Vertrag ausgestaltet ist, desto höher ist über die Zeit der Pflegeaufwand, da stets auch die Entstehungsgeschichte und frühere Anpassungen mitgedacht werden müssen. Eine konsequente Standardisierung reduziert diesen Aufwand erheblich.
Der erste Schritt ist oft die Standardisierung einzelner Verträge, die dann als Word-Muster vorliegen. Dies stößt jedoch dann an ihre Grenzen, wenn Klauseln bei z.B. Gesetzesänderungen in zahlreichen Vorlagen manuell angepasst werden müssen. Die Lösung dafür ist eine zentral gepflegte Klauselbibliothek, die konsistente Änderungen ermöglichen und für Nachvollziehbarkeit darüber sorgt, wann, wie und warum Anpassungen vorgenommen wurden. Dazu ist ein Legal Tech Tool meist unabdingbar.
KI kann gut bei Analysen – etwa bei der Identifikation bestimmter Klauseln in Vertragsbeständen unterstützen, bei automatisierten Änderungen durch generative KI ist jedoch auf eine gute Prompteingabe zu achten, damit die Ergebnisse reproduzierbar sind.
Gleichzeitig wurde betont, dass nicht alle Vertragstypen vollständig standardisierbar sind. Besonders komplexe oder stark verhandelte Verträge erfordern weiterhin individuelle juristische Gestaltung. Dennoch kann selbst in diesen Bereichen eine Standardisierung auf Klausel- oder Definitionsebene eine solide Basis schaffen. Standardisierung bedeutet dabei keineswegs einen Verlust juristischer Qualität, sondern vielmehr einen einmaligen, intensiven Arbeitsaufwand, der langfristig zu Effizienz, Transparenz und Entlastung führt. Angesichts knapper Ressourcen und nicht nachbesetzter Stellen wird es zunehmend wichtiger, nachvollziehbare und skalierbare Prozesse zu schaffen.
Zudem wurde hervorgehoben, dass Rechtsabteilungen Allianzen – insbesondere mit dem Einkauf – suchen und Digitalisierungsinitiativen aktiv mitgestalten sollten, anstatt sich Veränderungen zu widersetzen. Die Grenze zwischen Standardisierung und Individualität verläuft somit nicht als starre Linie, sondern als bewusste strategische Entscheidung darüber, wo Effizienzgewinne möglich sind und wo maßgeschneiderte juristische Lösungen weiterhin erforderlich bleiben bzw. sinnvoll sind.
Das Frühstück für Rechtsabteilungen ist eine Kooperationsveranstaltung von Future-Law und der Vereinigung österreichischer Unternehmensjuristen (VUJ) zum Zweck des Best Practice-Austauschs und der Vernetzung.
Mehr unter: Future-Law – Legal Tech Fachkreis
Wir begleiten Sie mit unserer Expertise gerne, bitte melden Sie sich einfach bei s.martinetz@future-law.at.