KI-Spracherkennung im Kanzleialltag – Ist Diktieren wieder „in“?
5. Februar 2026
Warum professionelle, DSGVO-konforme Lösungen Produktivität steigern und den Geheimnisschutz sichern:
Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Andreas Nörr und Matthias Gasser.
Einführung und Vorstellung
Future-Law: Guten Morgen und herzlich willkommen zu unserem Interview über den Einsatz von KI-gestützter Spracherkennung in der Rechtspraxis.
Wir bei Future-Law beschäftigen uns ausschließlich mit der Digitalisierung im Rechtsbereich – nicht mit rechtlichen Fragen, das ist Ihre Materie – sondern wir helfen dabei, die eigene Arbeit zu digitalisieren und KI einzusetzen, sei es in Anwaltskanzleien, Rechtsabteilungen oder der öffentlichen Hand.
Mit mir sind heute Matthias Gasser von Speech/Philips, der uns die technischen Möglichkeiten zeigen wird, und Rechtsanwalt Andreas Nörr, der uns aus der Praxis berichten kann.
Herr Nörr, stellen Sie sich doch bitte kurz vor.
Andreas Nörr: Guten Morgen! Mein Name ist Andreas Nörr, ich bin Rechtsanwalt in Deutschland. Wir sind eine mittelgroße Kanzlei mit 12 Berufsträgern und insgesamt etwa 30 Mitarbeitern. Als Fachanwalt für IT-Recht bin ich naturgemäß digitalisierungsaffin und viel im Datenschutzrecht, der IT-Sicherheit und in sicherheitssensiblen Bereichen unterwegs.
Das Paradoxon: Zurück zur Sprache in digitalen Zeiten
Future-Law: Herr Nörr, wir befinden uns in einer interessanten Zeit. In Österreich beispielsweise wird die Rechtsanwaltsprüfung mittlerweile nur noch getippt absolviert. Gleichzeitig sehen wir mit der generativen KI eine Renaissance der Sprachtechnologie. Warum haben Sie sich als Kanzlei entschieden, wieder verstärkt auf Sprache zu setzen? Was war der ausschlaggebende Grund für diese Überlegung?
Andreas Nörr: Das ist tatsächlich ein faszinierender Widerspruch. Während wir überall das Tippen fördern, merken wir, dass Sprache in vielen Situationen einfach natürlicher und effizienter ist. Als Anwalt spreche ich den ganzen Tag mit Mandanten, in Verhandlungen, bei Beratungen. Warum sollte ich dann meine Gedanken mühsam in Text umwandeln, wenn ich sie direkt sprechen kann? Der entscheidende Punkt für uns war die Produktivitätssteigerung. Gerade in sensiblen Bereichen wie Datenschutz und Geheimnisschutz können wir mit professioneller Spracherkennung wie Speech einen echten Mehrwert schaffen, ohne Kompromisse bei der Sicherheit eingehen zu müssen.
Produktivität und Workflow-Integration
Future-Law: Matthias, wie sieht das konkret aus? Wie kann Spracherkennung den Arbeitsalltag von Juristen verbessern?
Matthias Gasser: Die Integration von Speech-Technologie in den juristischen Arbeitsalltag bietet mehrere Vorteile. Zunächst die reine Geschwindigkeit – man kann deutlich schneller sprechen als tippen. Aber darüber hinaus ermöglicht es einen natürlicheren Denkfluss. Juristen können ihre Argumente entwickeln, während sie sprechen, ohne durch das Tippen ausgebremst zu werden. Besonders wertvoll ist die Technologie bei der Erstellung von Schriftsätzen, Vermerken oder der Nachbereitung von Mandantengesprächen. Die KI kann dabei nicht nur transkribieren, sondern auch strukturieren und formatieren.
Andreas Nörr: Genau das erleben wir täglich. Besonders bei längeren Dokumenten oder wenn man spontane Ideen hat, ist Sprache unschlagbar. Man kann beim Spaziergang oder zwischen Terminen schnell wichtige Gedanken festhalten.
Sicherheit und Datenschutz: Der kritische Punkt
Future-Law: Herr Nörr, Sie arbeiten viel im Datenschutzrecht. Wie gehen Sie mit den Sicherheitsaspekten um? Das ist ja gerade für Anwälte ein kritisches Thema.
Andreas Nörr: Das ist der absolut entscheidende Punkt! Als Anwälte haben wir eine besondere Verantwortung für den Geheimnisschutz. Deshalb verwenden wir ausschließlich Lösungen, die höchste Sicherheitsstandards erfüllen. Speech beispielsweise verarbeitet die Daten lokal oder in zertifizierten, europäischen Rechenzentren. Es ist erschreckend, wie viele Kollegen gleichzeitig über Kosten jammern, aber dann bedenkenlos Siri oder andere Consumer-Tools für vertrauliche Inhalte nutzen. Das ist ein eklatanter Widerspruch zu unseren beruflichen Pflichten.
Das Kostenargument: Professionelle Tools vs. Geiz
Future-Law: Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. Wir erleben immer wieder, dass Kanzleien bei professionellen Tools über 30-40 Euro diskutieren, aber gleichzeitig kostenlose Cloud-Tools nutzen, die massive Sicherheitsrisiken bergen. Wie erklären Sie sich dieses Verhalten?
Andreas Nörr: Das ist wirklich frustrierend! Kollegen fragen mich, ob sie ein kostenloses PDF-Umwandlungstool in der Cloud nutzen dürfen – allein die Frage zeigt, dass sie die Rechtslage kennen sollten, aber nicht umsetzen. Gleichzeitig wird über 38 Euro für ein professionelles, DSGVO-konformes Tool diskutiert.
Future-Law: Ich erlebe das seit 10 Jahren in der Digitalisierungsberatung. Wir schulen 400 Juristen und ich sage immer: „Wenn ihr gratis „Tools“, bezahlt ihr mit euren Daten.“ Aber der Geiz siegt oft über die Vernunft.
Andreas Nörr: Genau! Und gerade als Anwälte, die die Rechtslage kennen sollten, ist das besonders erschreckend. Wir beraten unsere Mandanten zu Datenschutz, verwenden aber selbst unsichere Tools.
Praxisbeispiele und konkrete Anwendungen
Future-Law: Matthias, können Sie uns konkrete Anwendungsbeispiele aus der Rechtspraxis zeigen?
Matthias Gasser: Gerne! Ein typischer Workflow wäre: Ein Anwalt führt ein Mandantengespräch und nimmt es mit Speech auf. Das System transkribiert nicht nur, sondern kann auch automatisch zwischen verschiedenen Sprechern unterscheiden, wichtige Rechtsbegriffe
erkennen und das Gespräch strukturieren. Anschließend kann die KI eine Zusammenfassung erstellen, To-Dos extrahieren oder sogar Entwürfe für Folgeschreiben generieren. Alles natürlich unter Wahrung höchster Sicherheitsstandards.
Andreas Nörr: In unserer Kanzlei nutzen wir es hauptsächlich für die Dokumentation von Beratungsgesprächen und die Erstellung von ersten Entwürfen. Die Zeitersparnis ist enorm, und die Qualität der Transkription ist mittlerweile so gut, dass kaum Nacharbeit nötig ist.
Zukunftsperspektiven und Entwicklungen
Future-Law: Wo sehen Sie die Entwicklung der Sprachtechnologie in der Rechtspraxis in den nächsten Jahren?
Matthias Gasser: Die Technologie wird immer intelligenter. Wir arbeiten an Features, die nicht nur transkribieren, sondern auch rechtliche Zusammenhänge verstehen, Präzedenzfälle vorschlagen oder sogar bei der Argumentation unterstützen können.
Andreas Nörr: Wichtig ist, dass dabei der Anwalt immer die Kontrolle behält. KI soll unterstützen, nicht ersetzen. Aber die Möglichkeiten, die sich eröffnen, sind faszinierend.
Implementierung und Change Management
Future-Law: Herr Nörr, wie haben Sie die Einführung in Ihrer Kanzlei gestaltet? Gab es Widerstände?
Andreas Nörr: Anfangs waren einige Kollegen skeptisch – sowohl was die Technik als auch die Sicherheit angeht. Wichtig war, transparent über die Sicherheitsmaßnahmen zu informieren und mit kleinen Projekten zu starten. Heute möchte niemand mehr darauf verzichten.
Future-Law: Das ist ein wichtiger Punkt. Change Management ist oft unterschätzt. Man muss die Menschen mitnehmen und Ängste ernst nehmen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Future-Law: Herr Nörr, welche rechtlichen Aspekte müssen Kanzleien beim Einsatz von Spracherkennung beachten?
Andreas Nörr: Zentral sind DSGVO-Konformität, die Einhaltung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und je nach Anwendungsbereich auch branchenspezifische Regelungen. Man muss genau prüfen, wo die Daten verarbeitet werden, wer Zugriff hat und wie sie geschützt sind. Bei internationalen Mandaten kommen möglicherweise weitere Anforderungen dazu. Wichtig ist auch die Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen – nicht nur für die eigene Compliance, sondern auch für die Mandantenberatung.
Ausblick und Fazit
Future-Law: Wo stehen wir in fünf Jahren beim Thema Spracherkennung in der Rechtspraxis?
Matthias Gasser: Ich denke, Spracherkennung wird so selbstverständlich sein wie heute E-Mail.
Die Technologie wird nahtlos in alle Arbeitsprozesse integriert sein und uns dabei helfen, uns auf das Wesentliche – die juristische Arbeit – zu konzentrieren.
Andreas Nörr: Für mich ist klar: Kanzleien, die diese Entwicklung verschlafen, werden Nachteile haben. Nicht nur bei der Effizienz, sondern auch bei der Mandantengewinnung. Junge Juristen erwarten moderne Arbeitsplätze.
Future-Law: Das war ein sehr aufschlussreiches Gespräch. Die wichtigste Botschaft: Professionelle Lösungen mögen etwas kosten, aber der Nutzen sowohl bei Produktivität als auch Sicherheit – rechtfertigt diese Investition bei weitem. Vielen Dank an beide für
die interessanten Einblicke!
Über die Interviewteilnehmer:

ANDREAS NÖRR
ist Rechtsanwalt und Gründer von
Nörr Digitalrecht.
Fotocredits: © Christoph Leonhardt

MATTHIAS GASSER
ist Account Executive DACH & Int. bei Speech Processing Solutions.