Künstliche Intelligenz in der Verwaltung: Ethische Aspekte und mögliche Use Cases

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Ein Beitrag von Julian Unger, Bundes Rechenzentrum BRZ

Als IT-Dienstleister der Bundesverwaltung setzt das BRZ auf vertrauenswürdige KI, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt und praktische Anwendungen, die Mitarbeitende in der Verwaltung entlasten.

Die Idee, „denkende“ Maschinen zu bauen, ist nicht neu. Schon 1936 konstruierte der britische Mathematiker Alan Turing eine Rechenmaschine und legte damit den Grundstein für die Entwicklung der heutigen Computer.1956 entstand der Begriff „Künstliche Intelligenz“, nur wenig später sollte der erste Chatbot, ein Skript namens ELIZA, durch die Simulation menschlicher Gespräche Wissenschaftlerinnen begeistern. Heute ist die Verwendung Künstlicher Intelligenz, selbstlernender Computeranwendungen oder die systematische Analyse riesiger Datenmengen (Big Data) längst kein Nischenthema mehr, sondern in unseren Alltag integriert. Das BRZ unterstützt Kunden der Bundesverwaltung von der ersten Idee über Pilotprojekte bis zur Umsetzung und zeigt auf, welche Techniken die Verwaltung der Zukunft voranbringen. Dabei stehen ethische Aspekte bei der Umsetzung von KI-Anwendungen stets im Vordergrund.

Beispiele für praktische Anwendungsfälle für KI im Verwaltungsumfeld

Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen

Durch den Einsatz einer auf künstlicher Intelligenz basierenden Anonymisierungslösung können Entscheidungen ordentlicher Gerichte mit geringem Aufwand rasch veröffentlicht werden. Ordentliche Gerichte, dazu zählen etwa der Oberste Gerichtshof oder Oberlandesgerichte, treffen Entscheidungen, die für alle Rechtssuchenden wesentliche Bedeutung haben. Es werden fast ausschließlich Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (ab 1.1.2025 sind auch die Entscheidungen der Oberlandesgerichte zu veröffentlichen) im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht. Vor einer Publikation müssen alle personenbezogenen Daten sowie Informationen, die einen Rückschluss auf die Sache bzw. Personen ermöglichen, entfernt werden.

Durch den Einsatz einer auf künstlicher Intelligenz basierenden Anonymisierungslösung können Entscheidungen ordentlicher Gerichte mit geringem Aufwand rasch veröffentlicht werden. Die Umsetzung ist jedoch durchaus komplex: Das System muss in der Lage sein zu erkennen, in welcher Rolle eine erkannte natürliche oder juristische Person in diesem Dokument vorkommt: Beispielsweise sind Richter:innen, die im Rahmen von Entscheidungen genannt werden, nicht zu anonymisieren, ebenso sind etwaige Vertreter:innen der Parteien im Klartext zu belassen. Parteien eines Verfahrens oder im Rahmen der Entscheidung genannte Zeuginnen oder Zeugen hingegen sind allerdings zu anonymisieren. Außerdem darf es auch zu keinen Überanonymisierungen kommen, da dadurch die Nachvollziehbarkeit einer Entscheidung leiden könnte. Mit Hilfe von KI können somit manuelle Aufwände reduziert werden

Internationales Interesse vorhanden

Die durch die österreichische Justiz entwickelte Lösung weckt auch im europäischen Umfeld Interesse, da die Anforderungen der Anonymisierung personenbezogener und einen Rückschluss erlaubender Daten in den meisten Rechtsordnungen ähnlich sind. Beleg dafür sind mehrfache Anfragen anderer EU-Länder hinsichtlich eines Know-how-Transfers sowie der Gewährung von Einblicken in die technologische Konzeption und Umsetzung. Auch in Österreich selbst sind weitere Einsatzmöglichkeiten denkbar.

KI unterstützt Unternehmen am Unternehmensserviceportal

Die Unternehmensförderung in Österreich ist mitunter schwer zu überblicken und komplex: es existieren eine Vielzahl an nationalen Fördergebern (Bund, Länder, Gemeinden, nichtstaatliche Institutionen) sowie die supranational agierende EU. Zudem gibt es häufig komplizierte Förderbedingungen, die für Unternehmen oft nicht einfach zu durchschauen sind. Daraus resultiert ein großer Bedarf an der Vereinfachung der Suche nach passenden Förderungen. Diesem Bedarf wurde mit einer KI-unterstützten Lösung Rechnung getragen: Bei der Suche nach Förderungen für Unternehmen im Unternehmensserviceportal (USP.gv.at) werden Methoden der Künstlichen Intelligenz eingesetzt, um Unternehmerinnen und Unternehmen die Suche nach passenden Förderungen zu erleichtern.

International beachtetes KI-Projekt

Das Pilotprojekt wurde beim eGovernment-Wettbewerb in Berlin mit dem 1. Platz prämiert. Im Kern des Projektes wirken die vom Bundesrechenzentrum im Auftrag des BKA (vormals BMF bzw. BMDW) entwickelte Methoden der „Symbolischen Künstlichen Intelligenz“: Diese haben gegenüber Methoden der subsymbolischen Künstlichen Intelligenz wie dem Maschinellen Lernen oder Deep Learning den Vorteil der Nachvollziehbarkeit. Den Unternehmen werden auf Wunsch und nach ihrer ausdrücklichen Zustimmung im Unternehmensserviceportal für sie passende Förderungen angezeigt. Dazu werden gemäß Once Only Prinzip jene Daten verwendet die über den RSV/dadeX aus Registern bezogen werden können. Dies bietet einen schnellen Überblick über für das Unternehmen zugängliche Förderungen und reduziert somit den kognitiven Aufwand beträchtlich. Die Förderbedingungen sind außerdem einsehbar und die Ergebnisse können auf Wunsch automatisch begründet und abgeleitet werden. Das Projekt konnte besonders rasch umgesetzt werden, weil bereits zur Erstellung des Piloten standardisierte KI-Programmiersprachen (Lisp, Prolog) eingesetzt wurden.

KI im Bereich der Digitalisierung von Archivmaterial und Kunstwerken

Ein weiteres Service, das im BRZ entwickelt wurde, ermöglicht die Detektion von Gesichtern in Bildern (Face Detection). Die Technologie kann bei der Digitalisierung historischer Bildarchive (etwa Straßenaufnahmen, Fotos historischer Gebäude und Veranstaltungen usw.) verwendet werden. Dies wurde vor dem Hintergrund entwickelt, dass das Bundeskanzleramt (BKA) eine Lösung erarbeitet hat, mit der zum Teil riesige Bildarchive unterschiedlicher Bundeseinrichtungen digitalisiert und strukturiert, mit Metadaten versehen, abgelegt werden können. Die Gesichtsdetektionslösung spielt dabei eine wichtige Rolle bei der datenschutzrechtlichen Einstufung der zu digitalisierenden Bilder. Es kann automatisiert erfasst werden, ob sich Gesichter auf den eingescannten Bildern befinden oder nicht. Um die Rechte der betroffenen Personen zu schützen, könnte beispielsweise durch ein Verpixeln der Gesichtsregionen in den Bildern eine automatisierte Anonymisierung hergestellt werden. Dabei geht es nicht darum, die Identität der erkannten Personen festzustellen (Face Recognition), sondern lediglich darum, Gesichter als solche in einem Bild zu erkennen.

KI in der Finanzverwaltung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung müssen jährlich mehrere Millionen Veranlagungen sowie Anträge auf Beihilfen abarbeiten. Dabei muss die Überprüfung der Angaben gewährleistet sein. Dennoch soll aber die Bearbeitung möglichst rasch erfolgen, um etwaige Rückzahlungen von Steuerguthaben schnell durchführen zu können. 2016 hat das BRZ gemeinsam mit dem Finanzministerium mittels Proof of Concept eruiert, inwieweit diese Arbeit automatisiert, auch mithilfe von KI unterstützt werden kann.

Echtzeit-Risikobewertung

In Anlehnung an Risikobewertungen in Echtzeit bei Kreditkartenzahlungen wurde rasch die Idee geboren, Anträge der Bürger:innen sowie von Unternehmen wie zum Beispiel die Jahresveranlagungen in Echtzeit sofort nach deren Abgabe einer Risikobewertung zuzuführen. In dieser Phase bestand die Herausforderung darin, ein System zu entwickeln, das in Echtzeit Modellausführungen samt Datenaustausch mit den verschiedenen Verfahren und Datenquellen ermöglicht. Dabei galt es auch, eine Performance von wenigen Sekunden Bearbeitungszeit und Mengen im Bereich von mehr als zehntausend Veranlagungen pro Stunde sicherzustellen. Grundlage der Lösung war eine auf Machine Learning-Algorithmen basierende Risikobewertung.

Fake Check von Dokumenten

Ziel der „Fake Check“-Technologie ist es, mittels Methoden der Dokumentenforensik und von Künstlicher Intelligenz automatisiert Fälschungen von Dokumenten – etwa die nachträgliche Änderung des Datums einer Rechnung – zu identifizieren. Um ein solches flexibles System anbieten zu können, hat das BRZ ein Fake Check- Service pilotiert. Dieses bietet unter anderem die Möglichkeit, die benötigten Hardware-Ressourcen dafür je nach Bedarf zu adaptieren und dadurch z. B. auch große Datenmengen performant abarbeiten zu können.  

Mehr Informationen zum Thema KI in der Verwaltung:


Über den Autor:

JULIAN UNGER ist Pressesprecher und stv. Abteilungsleiter der Stabstelle Strategy & Communications im Bundesrechenzentrum, dem marktführenden Technologiepartner der Bundesverwaltung.

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