Wie die ASFINAG KI und Legal Tech nutzt – pragmatisch, kontrolliert, mit Blick auf die Praxis
von Corrado Moschner
20. Juli 2026
Ein Beitrag von Corrado Moschner über den Einsatz von KI und Legal Tech bei der ASFINAG: Wie maßgeschneiderte KI-Assistenten juristische Recherche, Wissensmanagement und interne Prozesse effizient unterstützen – ohne die Verantwortung der Jurist zu ersetzen. Ein Praxisbericht darüber, wie klare Governance, regulatorische Compliance und der Fokus auf konkrete Anwendungsfälle den verantwortungsvollen KI-Einsatz im Unternehmensalltag ermöglichen.
Österreichs Autobahnen sind nicht nur Asphalt und Beton, sondern auch Daten, Prozesse und Paragrafen. Kaum ein anderer Bereich vereint so viel Technik mit so viel Recht wie der Betrieb eines landesweiten Bundesstraßennetzes. Die ASFINAG, Betreiberin der Autobahnen und Schnellstraßen Österreichs, setzt deshalb bei der Erfüllung ihrer Kernaufgaben zunehmend auf Künstliche Intelligenz (KI).
KI dient dabei in erster Linie der Unterstützung bei der Erfüllung der gesetzlichen Kernaufgaben Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und Bemautung von Österreichs Bundesstraßen. Neben dem Einsatz im operativen Bereich wie zB in der Ereigniserkennung, um die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss zu erhöhen, setzt die ASFINAG auch im administrativen Bereich immer mehr auf den Einsatz von KI.
KI soll dabei Mitarbeitenden helfen, schneller zur richtigen Information zu kommen, große Dokumentenmengen zu strukturieren und sie von Routinen zu entlasten.
Der LLM-basierte Chatbot (auf GPT-5-Basis), auf den die ASFINAG setzt, trägt den Namen „ADAM“. Er kann allgemeine Konversation, Dokumentenanalyse und persönliche Assistenztätigkeiten leisten – maßgeschneidert für Mitarbeitende sowie als thematischer Client für Teams oder Fachgebiete. ADAM ist flexibel und anpassbar, sowohl in der Auswahl der verfügbaren Quellen (Knowledge Base) als auch in möglichen Anweisungen (Tailored AI-Assistant).
Auch für die juristische Tätigkeit in der ASFINAG ist auf Basis geprüfter Inhalte ein derartiger Client interessant. Etwa für die Erstellung eines internen juristischen KI-Assistenten, der ausschließlich auf ausgewählte und sorgfältig geprüfte juristische Inhalte zugreift. Davon können zB gesetzliche Grundlagen, Vertragsmuster, Standardklauseln, interne Richtlinien, vergaberechtliche Prozesse, Schulungsunterlagen und rechtliche Stellungnahmen umfasst sein. Der Assistent dient dabei nicht der Rechtsberatung im engeren Sinn, sondern der Orientierung, Recherche und Vorarbeit. Wo ist eine bestimmte Vorgabe geregelt? Welche Klauseln sind in typischen Fällen relevant? Welche internen Prozesse gelten im Einzelfall? Mitarbeitende können etwa klären, welche vertraglichen Regelungen typischerweise relevant sind, wo bestimmte Vorgaben geregelt sind oder welche internen Prozesse einzuhalten sind.
Der KI–Assistent kann auch bei der besseren Nutzbarkeit bereits vorhandenen Wissens hilfreich sein. In einem Unternehmen mit langfristigen Projekten entsteht über Jahr(zehnt)e hinweg eine große Menge an juristischem Know-How, das aufgrund seiner Menge und Unübersichtlichkeit bislang nur schwer systematisch zugänglich war. Ein KI-Assistent kann dabei helfen, diese Inhalte rasch zu erschließen; dies etwa durch:
- die Zusammenfassung wiederkehrender Fragestellungen,
- die strukturierte Ablage rechtlicher Argumentationslinien, und
- die bessere Auffindbarkeit früherer Lösungen und Entscheidungen.
Damit wird juristisches Wissen nicht automatisiert erzeugt, sondern sichtbar und wiederverwendbar gemacht. Dies reduziert Abhängigkeiten von Einzelpersonen und stärkt die institutionelle Kontinuität.
Charakteristisch für den Einsatz von KI ist, dass KI-Systeme oder Chatbots
- keine verbindlichen Rechtsauskünfte geben,
- keine rechtlichen Entscheidungen treffen, und
- keine sorgfältige juristische Prüfung durch Menschen ersetzen können.
Die Verantwortung für rechtliche Bewertungen verbleibt ausdrücklich bei den einzelnen Jurist:innen. KI wird als Assistenz verstanden, nicht als Entscheidungsinstanz.
Darüber hinaus gibt es noch weitere potenzielle Einsatzfelder für KI im juristischen Bereich, deren Umsetzung aktuell evaluiert bzw vorangetrieben wird, wie zB:
- Implementierung des konzernweiten Beschaffungsprozesses und aller darin integrierten (Muster-)Dokumente in einen unternehmensweiten KI-Client,
- Erstellung von ADAM-Clients für spezifische Rechtsgebiete (zB Netz- und Informationssystemsicherheit),
- Verstärkter Einsatz von KI-Lösungen im Bereich der Rechtsrecherche, oder
- Einsatz von KI im Gesetzesmonitoring.
Selbstverständlich muss bei sämtlichen KI-Anwendungen im Unternehmen stets der regulatorische Rahmen beachtet und intern klar geregelt werden. Davon sind etwa Aspekte wie
- Datenschutz,
- Informationssicherheit,
- KI-Verordnung,
- Vergaberecht,
- Recht am eigenen Bild, und
- Urheberrecht
umfasst.
Entscheidet sich ein Unternehmen zum Einsatz von KI, ist es unumgänglich, klare interne Strukturen und Verantwortlichkeiten zu etablieren, damit für Mitarbeitende nachvollziehbar wird, wo die fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Grenzen der Nutzung liegen. Dies beginnt bei einer eindeutigen Governance mit definierter Rollenverteilung (Rechtsabteilung, IT, Datenschutz, Fachbereiche) und erfordert zB auch verbindliche Prozesse für Freigabe, Betrieb und Monitoring KI-gestützter Anwendungen sowie die Nachvollziehbarkeit von Ergebnissen und Entscheidungswegen. Ebenso wichtig ist ein sichtbarer „Tone from the Top“: Die Unternehmensleitung sollte den Rahmen, die Ziele und die Grenzen des KI-Einsatzes möglichst klar kommunizieren und vorleben, um eine konsistente, regelkonforme Anwendung sicherzustellen.
Über den Autor:

Corrado Moschner ist Compliance Officer der ASFINAG Holding und gestaltet das konzernweite Compliance-Management mit. Zusätzlich begleitet er Digitalprojekte praxisnah von der Idee bis zur Umsetzung und ist als Jurist auf Digitalrecht – von KI bis zur Netz- und Informationssicherheit – spezialisiert.