Der Notariatsakt wird digital

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In ihrem Gastkommentar in der Wiener Zeitung zeigt Sophie Martinetz anhand des digitalen Notariatsakt wie schnell Corona die Digitalisierung vorantreiben kann.

Wer ist der große Treiber der Digitalisierung? Ihr Managing Partner? Ihre IT? Oder Corona? Diese Frage beantworten die meisten im Moment mit „Corona“, denn die erzwungene Umstellung aufs Homeoffice bringt einen enormen Anstieg der Nutzung digitaler Tools.

Nun haben auch die Notare den digitalen Weg eingeschlagen: Die ersten Erfahrungen wurden mit der digitalen GmbH Gründung gemacht. Mit dem Inkrafttreten des vierten Covid-19-Gesetzes Anfang April 2020 ist die Grundlage geschaffen worden, einen Großteil der notariellen Beurkundungen digital durchzuführen. Auf Grund der „Corona Situation“ wurde innerhalb kürzester Zeit eine digitale Alternative zur „normalen“ Beurkundung ins Leben gerufen. Es muss natürlich gewährleistet sein, dass alle rechtlichen Erfordernisse und auch die technischen (Sicherheits-)Anforderungen garantiert sind. Der Notar oder die Notarin muss gewährleisten, dass die korrekten Pflichten zur Identifikation ermöglicht werden sowie gegenüber allen Parteien die treffenden Belehrungs- und Beistandspflichten verlässlich ermöglicht und sichergestellt werden.

Dies ist nun sogar für digitale Beurkundung von im Ausland befindlichen Beteiligten möglich.

Kurz: Die Beteiligten zur Durchführung einer Unterschriftsbeglaubigung oder zur Errichtung eines Notariatsaktes müssen nicht mehr persönlich beim Notar vorstellig werden.

Wie kann man sich den digitalen Notariatsakt nun vorstellen? Der Ablauf ist ähnlich wie bei der digitalen GmbH-Gründung. Die Parteien werden entsprechend identifiziert. Sie erhalten per E-Mail und Handy eine Einladung, sich per Videoident-Verfahren zu registrieren und ihre Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.

Der Notar oder die Notarin fügt diese Informationen in einem für diesen Fall konkret angelegten elektronischen Datenraum ein. Damit wird auch gleich eine Handysignatur für den weiteren Beurkundungsprozess angelegt. Die weitere Kommunikation findet via Videokonferenz im digitalen Datenraum statt. Die Internetverbindung darf während dieses Verfahrens nicht gestört werden. Die Urkunden werden dann vom Notar in der Videokonferenz verlesen und durchbesprochen und via Handysignatur unterfertigt.

Jede Notarin, jeder Notar ist berechtigt, den vorgenannten Prozess durchzuführen, sofern sie oder er über die technische Infrastruktur in seiner Kanzlei verfügt (was bei dieser Umsetzungsgeschwindigkeit noch nicht durchgehend der Fall ist).

In diesem Sinne: Die Zukunft wird digital – sofern die Digitalisierungsregelungen aus der Covid-19-Gesetzgebung nicht wieder aufgehoben werden.

(Danke an Notar Philipp Nierlich, der mir die Hintergründe zum digitalen Notariatsakt erläutert hat.)

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