Wir brauchen einen digitalen Ethikrat
24. Februar 2021
In ihrem Gastkommentar in der Wiener Zeitung fordert Sophie Martinetz die Gründung eines digitalen Ethikrats. Als Basis dafür bedarf es einen klaren gesetzlichen Auftrag.
Die Corona-Krise ist ein Katalysator für die Digitalisierung in allen Bereichen. Digitales Homeoffice und Remote Work sind nur die Spitze des Eisberges. Nun geht es erst richtig los. Um die Zukunft selbst zu gestalten und zu steuern, braucht es fundierte Grundlagen für die Politik. Mit der Bioethikkommission in Österreich oder dem Deutsche Ethikrat gibt es Vorbilder.
Der digitale Ethikrat ist ein strategischer Berater und Raum für Reflexionen und Diskurs für Digitalisierungsthemen, der die Auswirkungen neuer Technologien und Anwendungen auf den Menschen im Interesse der Bürgerinnen bedenkt.
Als Grundlage braucht es jedenfalls einen klaren gesetzlichen Auftrag. Kein Beirat, der gnadenhalber als Thinktank installiert wird. Ein unabhängiger Ethikrat auf professioneller Ebene mit Einbettung und Wirkungsgrad und dem Mandat zum öffentlichen Diskurs.
Die Aufgaben sind vielfältig: Der digitale Ethikrat hat eine öffentliche Informationsaufgabe und muss sich aktiv damit auseinandersetzen, welche Vorteile und Nachteile der Digitalisierung genutzt beziehungsweise reglementiert werden. Zudem muss er die Politik bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten und einer österreichischen Digitalstrategie beraten.
Konkret bedeutet das, dass er ethische, gesellschaftliche, naturwissenschaftliche und rechtliche Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für die Einzelperson und die Gesellschaft bearbeitet. Denn nicht alles, was in einer digitalen Welt machbar ist, soll beziehungsweise muss auch gemacht werden.
Das sind große Worte. Denn die Digitalisierung ist eine Querschnittsmaterie, die alle Bereiche der Gesellschaft erfasst und auch mitreißt – wir sind mittendrinnen in der digitalen Umbruchszeit: von der Justiz über die Medizin zur Bildung, Wirtschaft und Industrie. Manche Fragen werden von rechtlichen Normen wie der Datenschutz-Grundverordnung schon geregelt und miteinbezogen in die Fragestellungen: Wie soll die digitale Welt von morgen aussehen? Wie geschlechtsspezifisch müssen Daten erfasst werden? Wer darf Daten sammeln und (anonymisiert oder nicht) auswerten? Was bedeutet das für die Person und deren Menschenwürde? Wie darf Deep Learning in der Justiz eingesetzt werden? Welche Grenzen hat Predictive Policing? Welche Chancen und Gefahren bieten datenanalytische Prognosetechnik und Empfehlungen für den Einsatz in der Polizeiarbeit? Welche Grundwerte braucht eine digitale Gesellschaft? Welche Rolle spielen die lokalen Medien? Welche journalistisch-ethischen Grundregeln sind für das Internet zeitgemäß? Wie gestaltet sich der Einfluss künstlicher Intelligenz auf unsere Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität? Welchen Einfluss hat die Digitalisierung in den Bildungsinstitutionen? Die Menschenwürde dient als Leitmotiv der Digitalisierung.
Ein digitaler Ethikrat aber darf kein zahnloses, zahmes Wesen werden, er hat öffentlich wirksam und mit ausreichend Budget versehen folgende Aufgaben: Er ist die Plattform für einen transparenten Umgang mit potenziellen, digitalen Interessenkonflikten. Das beinhaltet Stellungnahmen, Jahresberichte, Studien und Befragungen, öffentliche Aufklärung und Diskurs zu aktuellen, digitalen Ethikfragen.
Ein vielfältiges Spektrum an Meinungen abseits der Politik muss garantiert sein: Die Mitglieder repräsentieren digitale, naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Expertise. Durch die Vielfalt an ethischen Ansätzen wird eine strategische Beratung mit externen Ansätzen und ein multiples Meinungsspektrum gewährleistet. Wann, wenn nicht jetzt, ist die Zeit dazu?